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Beitragsordnung

Auf Grundlage der Satzung vom 20.10.2008 gibt sich der Verein „Entspanntes Lernen e.V.“ durch den Beschluss der Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung gemäß § 5 der Satzung:

§ 1 Geltungsbereich

Die Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder des Vereins.

§ 2 Beitragspflicht

(1)     Jedes Mitglied des Vereins ist beitragspflichtig.

(2)     Der Jahresbeitrag beträgt:

60,– Euro für aktive Mitglieder (Spielgruppeneltern)

45,- Euro für passive Mitglieder

100,- Euro für Firmen

(3)     Der Beitrag ist zum 01. März des Kalenderjahres fällig, für welches er gezahlt wird.

(4)     Beginnt die Mitgliedschaft nicht am 01. Januar, wird der Beitrag auf die fehlenden Monate des laufenden Jahres umgerechnet.

Der Beitrag ist zum 15. des Folgemonats, in dem die Mitgliedschaft beginnt, fällig.

§ 3 Verwendung

Die Beiträge werden zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet.

§ 4 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt nach der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 27.01.2011 in Kraft.

§ 5 Änderung der Beitragsordnung

Zur Änderung der Beitragsordnung bedarf es der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder der Mitgliederversammlung.